Nach dem Gesetzentwurf sollen grundsätzlich alle Haushalte, die Wohngeld beziehen, von den Änderungen betroffen sein. Je nach Einkommen und Miethöhe fällt die Kürzung unterschiedlich stark aus. Der Punkt der Heizkosten soll halbiert werden. Die regelmäßige Anpassung des Wohngeldes an die Steigerung von Mieten und die Inflation soll ausgesetzt werden. Die Berechnungsformel will die Regierung so ändern, dass insgesamt geringere Leistungen ausgezahlt werden.
Vor allem Haushalte mit Einkommen nahe der bisherigen Einkommensgrenze könnten künftig keinen Anspruch mehr auf Wohngeld haben. Konkret könnte etwa ein Drittel der bisherigen BezieherInnen ihr Wohngeld verlieren. Betroffen sind wieder mal vor allem Menschen mit niedrigen Einkommen, darunter viele RentnerInnen, Alleinstehende sowie Familien, die bislang auf einen Zuschuss zur Miete angewiesen sind. Insgesamt könnten dadurch mehr Menschen auf Grundsicherung angewiesen sein. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.