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Nach monatelangen Debatten ums BAföG hatte Forschungsministerin Dorothee  Bär zunächst gedroht, eine längst anstehende Erhöhung auszusetzen. Derzeit liegt der BAföG-Regelsatz mit maximal 992 € unter dem geltenden Existenzminimum. Seit 2024 ist der Regelsatz nicht gestiegen. Eine Klage von Studierenden vor dem Verfassungsgericht war 2024 abgelehnt worden. 

Nun ist die Reform zwar auf dem Weg. Doch Studierendenvertreter kritisieren, die Erhöhung komme zu spät und falle zu gering aus. Und auch eine verspätete Erhöhung ist eine indirekte Kürzung.

In der Regel muss zum Ende der Förderungshöchstdauer in etwa die Hälfte des über die Jahre aufsummierten Betrags zurückgezahlt werden. Das so verfügbare Geld reicht also nicht zum Leben. Häufig wird über die Hälfte der monatlichen Auszahlung allein von der Miete verschlungen. Das ist simple Mathematik. Um über die Runden zu kommen sind BAföG-Beziehende gezwungen neben Schule, Ausbildung oder Studium zu arbeiten, meist in Minijobs zum Mindestlohn. 

Doch dadurch wird es schwer, die Anforderungen von Schule, Ausbildung oder Studium zu erfüllen. Denn diese eigentlichen Tätigkeiten der BAföG-Beziehenden sind auf Vollzeit ausgelegt. 

Im Vergleich zu 2024 sank die Zahl der BAföG-Beziehenden unter Studierenden um circa 7 %. Im gleichen Zeitraum ging die Gesamtzahl der Studierenden um 8 % zurück. Der Zusammenhang hierbei ist offenkundig: Ist das Geld zu knapp, wird Lernen zum Luxus. Unter den beschriebenen Umständen eine Erhöhung des BAföG-Satzes für 2026 abzusagen, wie durch Ministerin Bär, kann nur als Hohn verstanden werden.